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Grundsätzlich ist die Rezeptbestellug nur für praxisbekannte Patienten möglich, jedoch für KassenpatientInnen nur, wenn im laufenden Quartal schon die 10 Euro Kassengebühr bezahlt und die Versichertenkarte eingelesen wurden bzw. ein gültiger Überweisungsschein vorliegt. Für Privatversicherte gelten diese Einschränkungen nicht. Sie schicken uns eine Nachricht, wir senden Ihnen das gewünschte Rezept.
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